Auswärts wohnende Studenten sollten prüfen, ob sie über die Hausratversicherung der Eltern gegen Brand-, Wasser- oder Einbruchschäden versichert sind, rät die Verbraucherzentrale NRW. Eine Voraussetzung ist, dass die Kinder weiter bei der Familie gemeldet sind und sie keinen eigenen Hausstand gegründet haben. dpa