VERSICHERUNGEN

Studentenbude ist oft mitversichert

von Redaktion

Auswärts wohnende Studenten sollten prüfen, ob sie über die Hausratversicherung der Eltern gegen Brand-, Wasser- oder Einbruchschäden versichert sind, rät die Verbraucherzentrale NRW. Eine Voraussetzung ist, dass die Kinder weiter bei der Familie gemeldet sind und sie keinen eigenen Hausstand gegründet haben.  dpa

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