LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Keine Steuer wegen Fußstapfentheorie

Martin T.: „Löst eine Aktienschenkung an den Ehegatten (Kurswert unter dem Freibetrag) eine Einkommen-Besteuerung beim Schenker aus, wenn der Kurs am Übertragungstag aus dem Depot des Schenkers ins Depot des Beschenkten über dem Einstandskurs liegt, zu dem der Schenker die Papiere erworben hat?“

Nein, es entsteht durch die bloße Schenkung keine Einkommensteuer, denn es gilt die sogenannte Fußstapfentheorie. Nach einer Schenkung setzt der Beschenkte die Rechtsstellung des Schenkers fort. Dies bedeutet, dass eine Besteuerung im Verhältnis zum Einstandskurs erst dann stattfindet, wenn der Besc

Dienstag, 7. Juli 2026

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