LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Keine Steuer wegen Fußstapfentheorie

von Redaktion

Martin T.: „Löst eine Aktienschenkung an den Ehegatten (Kurswert unter dem Freibetrag) eine Einkommen-Besteuerung beim Schenker aus, wenn der Kurs am Übertragungstag aus dem Depot des Schenkers ins Depot des Beschenkten über dem Einstandskurs liegt, zu dem der Schenker die Papiere erworben hat?“

Nein, es entsteht durch die bloße Schenkung keine Einkommensteuer, denn es gilt die sogenannte Fußstapfentheorie. Nach einer Schenkung setzt der Beschenkte die Rechtsstellung des Schenkers fort. Dies bedeutet, dass eine Besteuerung im Verhältnis zum Einstandskurs erst dann stattfindet, wenn der Beschenkte die Papiere veräußert. Allerdings müssen die Beteiligten die Bank davon informieren, dass es sich um eine Schenkung handelt, damit diese nicht automatisch Abgeltungssteuer einbehält.

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