LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Hat eine Familiengesellschaft Vorteile?

Karl H.: „Meine Frau und ich sind Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses (geschätzter Wert 1,1 Millionen Euro). Wir wollen das Haus unseren beiden Söhnen zu gleichen Teilen schenken. Dabei soll der Nießbrauch für meine Frau und mich, 75 und 82 Jahre alt, auf Lebenszeit vorbehalten sein. Welche behördlichen Konsequenzen kommen auf uns und auf unsere Söhne zu? Was halten Sie von einer Familiengesellschaft? Gibt es bessere Möglichkeiten als die geschilderte? Wozu raten Sie uns?“

Die unentgeltliche Übertragung Ihrer beider hälftigen Miteigentumsanteile an dem selbst genutzten Einfamilienhaus an Ihre Söhne könnte Schenkungsteuer auslösen. Dabei steht jedem Sohn gegenüber jedem Elternteil ein Freibetrag in Höhe von 400 000 Euro zu. Insofern würden Sie und Ihre Ehefrau jeweils

Montag, 9. November 2026

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