Internat muss angemessen sein
Ansonsten kein schulischer Mehrbedarf für Unterhaltspflichten
Muss ein Elternteil Unterhalt zahlen, muss er auch für schulischen Mehrbedarf des Kindes aufkommen. Kosten für den Besuch eines Internats können jedoch nicht immer geltend gemacht werden. Sie müssen angemessen sein – und der Besuch einer günstigeren Schule darf nicht den gleichen Erfolg versprechen.