Internat muss angemessen sein

Ansonsten kein schulischer Mehrbedarf für Unterhaltspflichten

Muss ein Elternteil Unterhalt zahlen, muss er auch für schulischen Mehrbedarf des Kindes aufkommen. Kosten für den Besuch eines Internats können jedoch nicht immer geltend gemacht werden. Sie müssen angemessen sein – und der Besuch einer günstigeren Schule darf nicht den gleichen Erfolg versprechen.

Montag, 9. November 2026

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