Vermieter: Kein Recht auf Fotos

von Redaktion

In der eigenen Wohnung darf sich der Mieter ungestört fühlen. Zugang haben andere nur in bestimmten Fällen – und selbst Vermieter haben kein Recht, beliebig Fotos in den Räumen zu machen. Das gilt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes auch, wenn die Immobilie vermietet werden soll. Zutritt in die Zimmer haben Vermieter, Verwalter und Makler sowieso nur, wenn es hierfür einen konkreten Grund gibt – also zum Beispiel Neuvermietung oder Verkauf anstehen oder etwas modernisiert oder repariert werden muss. Dafür müssen sie die Besichtigung rechtzeitig ankündigen. Aber selbst dann darf gegen den Willen des Mieters in seiner Wohnung nicht fotografiert werden. Er ist der alleinige Besitzer und hat damit das Entscheidungsrecht.  dpa

Artikel 3 von 5