LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Keine Miete von der Enkelin

Edgar S.: „Wir besitzen eine Eigentumswohnung, die unsere Enkelin bewohnt. Weil sie wenig Geld hat, muss sie keine Miete bezahlen, sondern nur die Nebenkosten. Müssen wir dem Finanzamt eine fiktive Mieteinnahme melden? Können wir Handwerkerrechnungen dennoch steuerlich absetzen?“

Für einen unentgeltlich überlassenen Wohnraum sind keine fiktiven Einnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Denn es würde sich dabei um ein sogenanntes Scheinmietverhältnis handeln. Von einem Scheinmietverhältnis ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Mieter wirtschaftlich nicht in

Montag, 24. August 2026

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