Autofahrer und Radler müssen sich bald an neue Verkehrsschilder gewöhnen. Ein stilisiertes Fahrzeug mit drei Mitfahrern zum Beispiel weist auf eine der geplanten Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin. Wo es aufgestellt wird, dürfen Pkw mit drei oder mehr Mitfahrern die Busspur benutzen. Ob und wo es eingesetzt wird, dürfen die Bundesländer selbst bestimmen. Auf der Sonderspur dürfen dann auch die Elektro-Tretroller unterwegs sein.
Deutlich höhere Bußgelder
Mit höheren Bußgeldern will Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) besonders ärgerlichen Verstößen gegen die StVO beikommen. Das Parken auf Radwegen, Gehsteigen oder in zweiter Spur wird künftig teuer. Das Bußgeld dafür wird von derzeit bis zu 15 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben. „Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.
Die in den letzten Monaten häufig angeprangerten Verstöße bei der Bildung von Rettungsgassen wird dann ebenfalls härter bestraft. Scheuer will die Bußgelder auf Beträge zwischen 200 Euro und 320 Euro erhöhen. Dazu kommt ein einmonatiges Fahrverbot. Damit nicht genug: Zwei Punkte in Flensburg werden auch eingetragen. „Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird“, sagt Scheuer.
Hier gehe es um Leib und Leben. Einen Punkt im Register der Flensburger Behörde bekommen auch Autobesitzer aufgebrummt, die ein im Fahrzeug vorhandenes Notbremssystem abschalten. Diese Fahrhilfe kann Unfälle durch ein automatisches Abbremsen des Autos vermeiden. 100 Euro Bußgeld gibt es noch obendrauf.
Mehr Rechte für Fahrradfahrer
Den Fahrradverkehr will das Ministerium durch eine ganze Reihe von Änderungen schützen und fördern. So dürfen Lkw mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerhalb von Ortschaften nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, also maximal elf Kilometern pro Stunde. Eine höhere Geschwindigkeit kostet den Fahrer 70 Euro Bußgeld und füllt das Flensburger Punktekonto mit einem Punkt auf.
Auch ein Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern, Radlern und E-Tretrollern schafft mehr Sicherheit. Innerorts sind wenigstens 1,5 Meter, außerhalb der Ortschaften zwei Meter das Mindestmaß an Seitenabstand.
Ähnlich den Tempo-30-Zonen wird es künftig auch Fahrrad-Zonen geben. Hier dürfen Autos nicht schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren und den Fahrradverkehr weder behindern noch gefährden. Generell gilt bald auch ein Halteverbot auf Radwegen, die mit gestrichelten Linien von der Autofahrbahn getrennt verlaufen. Bisher dürfen Pkw hier bis zu drei Minuten stehen.
Das Rechtsabbiegen kann Radfahrenden auch bei roter Ampel erlaubt werden. Ein neues Verkehrsschild mit dem grünen Pfeil in der Mitte weist darauf hin. Ein neues Zeichen wird auch für Radschnellwege eingeführt. Es orientiert sich an der Darstellung einer Autobahn für Räder. Die Behörden dürfen den Radverkehr künftig auch durch ein Überholverbot von Zweirädern (motorisiert oder mit Muskelkraft betrieben) schützen.
Zwei Radfahrende nebeneinander sorgen oft für Streit im Straßenverkehr, weil nicht ganz klar ist, ob sie es dürfen. Scheuer will nun eine Klarstellung in die StVO einbauen. Danach ist das Nebeneinanderfahren grundsätzlich erlaubt, solange der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
Damit es an Kreuzungen übersichtlicher zugeht, wird das Parkverbot vor Einmündungen auf Straßen mit einem begleitenden Radweg ausgedehnt. Statt bisher fünf Meter sind dann acht Meter Mindestabstand vorgeschrieben.
Zustimmung der Länder ist erforderlich
„Wer die Mobilität der Zukunft will, muss jetzt notwendige Anpassungen vornehmen“, begründet Scheuer seine Pläne. Am Montag will er seine Vorschläge in die Ressortabstimmung der Bundesregierung geben. Für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes mit seinen begleitenden Vorschriften ist zudem die Zustimmung der Bundesländer erforderlich.