LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Erbanspruch nach der Adoption?
Michael W.: „Aufgrund längerer familiärer Streitigkeiten wurde meine Tochter letztes Jahr von meiner Schwester, also ihrer Tante adoptiert. Gegen meinen Willen natürlich, aber sie war bereits volljährig, deshalb hatte ich keine Möglichkeit, das zu verhindern. Meine Schwester ist kinderlos. Es besteht kein Kontakt mehr. Wir haben noch eine weitere, jüngere Tochter. Hat die ältere Tochter Anspruch auf ihren Pflichtteil bei uns oder ist das mit der Adoption erloschen?“
Bei der Adoption eines minderjährigen Kindes erlöschen kraft Gesetzes die verwandtschaftlichen Beziehungen des Kindes zu seinen leiblichen Eltern und Verwandten. Mit der Kappung dieser Verwandtschaft enden gleichzeitig die daraus abzuleitenden Rechte und Pflichten, wobei vorrangig der Unterhalt und