Von einem verhängten Fahrverbot kann im Einzelfall nur bei unangemessener Härte abgesehen werden. Etwa wenn dadurch entstehende Einkommensverluste die Existenz bedrohen. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin, auf das der ADAC hinweist (Az.: 3 Ws (B) 111/19-162 Ss 46/19). In dem verhandelten
Dieser Artikel (ID: 1092592) ist am 20.08.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).