Vorsicht: Welle von Lockanrufen aus dem Ausland

von Redaktion

Lockanrufe aus dem Ausland haben auch dieses Jahr für Ärger gesorgt bei Bundesbürgern. Im ersten Halbjahr 2019 habe es 21 580 Beschwerden wegen sogenannter Ping-Anrufe gegeben, teilte die Bundesnetzagentur mit. Im gesamten Jahr 2018 waren es etwas weniger, und zwar 21 022.

Bei Ping-Anrufen klingelt es nur kurz auf dem eigenen Handy, woraufhin man mitunter reflexhaft zurückruft – und dann im Ausland landet und hohe Gebühren zahlen muss. Die Auslandsnummern kommen einem bekannt vor, so hat die Vorwahl von Madagaskar nur eine Null mehr als die Vorwahl von Koblenz (0261), so ist es auch bei Liberia und Dortmund (0231).

Den Großteil der Beschwerden gab es im Januar, danach sackte der Wert ab. Grund: Im Februar hatte die Bundesnetzagentur erneut angeordnet, dass bei 56 internationalen Vorwahlen eine kostenlose Preisansage vorgeschaltet werden muss. Diese Verpflichtung war Ende 2018 ausgelaufen. Anfang 2019 fielen dann wieder mehr Menschen auf die Abzockemasche herein.

Die Netzagentur rät, nicht zurückzurufen, wenn aus den entsprechenden Ländern kein Anruf erwartet worden war. Wer doch auf die Masche reinfällt, sollte die Netzagentur einschalten. Sie kann unter anderem ein „Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot“ verfügen – das heißt, dass die hohen Telefongebühren fürs Ausland nicht bezahlt werden müssen. Im Juli verhängte die Behörde so ein Verbot wegen Lockanrufen aus Südafrika. Allerdings: Ist die Rechnung schon beglichen und das Geld schon weg, ist es zu spät. Dann hat der Geprellte zivilrechtliche Ansprüche gegen Unbekannte im fernen Ausland.

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