LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wann der Vermieter in die Wohnung darf
Steve E: „Vergangenes Jahr habe ich eine Wohnung gekauft mit einer Bestandsmieterin. Diese beklagte sich den ganzen Winter darüber, dass die Fenster, 27 Jahre alt, undicht seien. Ich habe sofort mit der Hausverwaltung alle erdenklichen Aufwendungen betrieben, habe eine Sonderumlage bezahlt, um drei neue Fenster zu bekommen. Meine Mieterin verweigert dem Metallbaubetrieb nun den Zutritt zur Wohnung, was aber für die Montage erforderlich ist. Als Gründe gibt sie an, dass kein Bekannter von ihr Zeit hat, in der Wohnung zu sein, wenn sie arbeitet. Sie selbst kann nicht freinehmen. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Betrieb auch gegen den Willen der Mieterin die drei Fenster austauschen kann?“
Zwar hat ein Vermieter tatsächlich kein generelles Besichtigungsrecht an seiner Wohnung. Besteht allerdings ein berechtigtes Interesse, so muss der Mieter den Zugang auch gewähren. Ein derartiges Interesse ist zu bejahen, wenn Schäden an der Wohnung behoben, drohende Schäden abgewendet oder Reparatu