Werden Sparer bald dafür bestraft, dass sie Geld auf dem Konto parken? Was für Großkunden von Banken bereits Usus ist, könnte in absehbarer Zeit auch Kleinsparer treffen. Wir sprachen darüber mit dem Finanzexperten Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, der davon ausgeht, das bestehende Verträge nicht einfach per Preisaushang geändert werden dürfen.
Was halten Sie von einem gesetzlichen Verbot von Negativzinsen?
Da es sogenannte Negativzinsen oder auch Strafzinsen im deutschen Recht ohnehin nicht gibt, stellt sich die Frage nach einem Verbot nicht. Wenn wir stattdessen über Verwahrentgelte sprechen: Diese müssen individuell vereinbart werden. Da das politische Versprechen gilt, dass Einlagen bis 100 000 Euro absolut sicher sein sollen, ist die aktuelle politische Debatte dennoch berechtigt, wenn Kreditinstitute mit neuen Entgelten zur Gewinnmaximierung diese Sicherheit infrage stellen.
Sie haben zweimal erfolgreich gegen Negativzinsen geklagt: Halten Sie solche Zinsen generell für rechtswidrig?
Ja. Einlagen sind rechtlich Darlehen des Kunden an die Bank, dafür darf die Bank nicht mittels Preisaushang sogenannte Negativzinsen verlangen.
Ist es nicht egal, ob die Banken Ihren Gewinn über Negativzinsen oder über höhere Gebühren machen?
Nein. Rechtswidrige Verhaltensweisen der Kreditinstitute werden von uns auch konsequent im Interesse der Verbraucher angegriffen.
Sollte der Staat Sparern auf anderen Wegen beim Sparen helfen, etwa über einem Staatsfonds wie in Norwegen?
Privat für die Rente vorsorgen – dieser Plan der Politik ist bisher schiefgegangen. Riester & Co. bringen den Sparern kaum Rendite. Wir plädieren schon lange für ein bedarfsgerechtes Vorsorgeprodukt in Deutschland. Länder wie Norwegen oder Schweden zeigen, dass ein Staatsfonds eine vielversprechende Lösung ist. Dieser investiert ohne finanzielle Eigeninteressen und mit nur geringen Verwaltungsgebühren Geld der Bürger an den Aktienmärkten – mit weit größerem Erfolg als hierzulande die Riester-Sparer.
Interview: Klaus Rimpel