Die Aussicht auf eine weitere geldpolitische Lockerung durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Diskussion um Negativzinsen neu entfacht. Egal ob Genossenschafts- oder Sparkassenverband – Spitzenvertreter von beiden Seiten warnten jüngst vor weiteren Zinssenkungen und schlossen flächendeckende Strafzinsen für Kleinsparer nicht mehr aus.
Verwahrentgelt schon bei 30 Banken
Schon jetzt erheben 30 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt für Privatkunden, zum Teil schon für Einlagen ab 100 000 Euro auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto. Das ist das vorläufige Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Verbraucherportals biallo.de unter gut 1200 Banken und Sparkassen, an der sich bislang rund 170 Geldhäuser beteiligt haben. Im Firmenkundengeschäft sind es sogar 111 Institute, die hohe Kundeneinlagen mit einem Verwahrentgelt bepreisen.
Da darunter auch viele Geldhäuser zu finden sind, welche Negativzinsen für Privatkunden erheben, beläuft sich die Zahl insgesamt auf 115 Banken und Sparkassen. Dabei gilt meist ein bestimmter Freibetrag, das Verwahrentgelt wird dann für den übersteigenden Betrag kassiert. Die überwiegende Mehrheit – 84 Prozent der erfassten Banken – gibt den negativen Einlagezins der EZB in Höhe von minus 0,40 Prozent pro Jahr eins zu eins weiter. Das ist der Strafzins, den die Geldhäuser zahlen müssen, wenn sie kurzfristig Geld bei der EZB parken.
Großbanken bepreisen Einlagen nicht pauschal
Von einer pauschalen Bepreisung sehen die überregionalen Banken bislang ab. Die Deutsche Bank etwa plant keine flächendeckende Einführung von Strafzinsen. Allerdings: „Für institutionelle Kunden mit zusätzlichem Bedarf an Einlagenprodukten ist die Bank im engen Dialog, um passende Anlagealternativen oder Kompensationsmodelle zu vereinbaren“, heißt es bei der Deutschen Bank. Ähnlich äußert sich die Commerzbank: „Einlagen sind für uns ein wichtiges und stabiles Refinanzierungsinstrument. Es ist aktuell nicht geplant, dass wir von unserer bisherigen Linie abweichen und die Einlagen unserer Millionen privaten Kunden mit einem sogenannten Negativzins belasten werden.“ Bei großen Firmenkunden, Konzernen und institutionellen Anlegern werde bei hohen Einlagen eine individuelle Guthabengebühr für die überschüssige Liquidität vereinbart. Dies gelte allerdings nicht für den täglichen Zahlungsverkehr, sondern nur für echte Anlagebeträge, hieß es weiter.
Auch Postbank und Hypovereinsbank treffen individuelle Vereinbarungen mit institutionellen Großkunden, Privatkunden bleiben jedoch ebenfalls außen vor. Santander und Targobank verzichten gänzlich auf Negativzinsen im Einlagengeschäft und planen dies aktuell auch nicht – weder bei Firmen- noch bei Privatkunden.
Geldhäuser setzen eher auf höhere Gebühren
Horst Biallo, Chef von biallo.de, geht nicht davon aus, dass Banken und Sparkassen in großem Stil Privatkunden mit Minuszinsen belasten: „Das würde dem Image zu sehr schaden, weil man damit die Kunden verprellt.“ Der Experte rechnet stattdessen damit, dass die Geldhäuser weiter die Gebühren rund um das Girokonto erhöhen und sich der Trend aus dem ersten Halbjahr 2019 fortsetzt. „Nach unseren Untersuchungen hat bis heute knapp ein Fünftel der Banken und Sparkassen die Kontoführungsgebühren in diesem Jahr erhöht“, so Biallo.
Mehrere Klagen gegen Negativzinsen
Eine flächendeckende Einführung von Negativzinsen im Einlagengeschäft ist auch aus rechtlicher Sicht problematisch. Das Landgericht Tübingen hatte bereits im Januar 2018 entschieden, dass bei Altverträgen das Verwahrentgelt nicht nachträglich per Klausel im Preisaushang eingeführt werden darf, und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Volksbank Reutlingen teilweise stattgegeben (Az.: 4 O 187/17). „Die Bank kann nicht einsietig mittels des Kleingedruckten aus einer Geldanlage einen kostenpflichtigen Verwahrungsvertrag machen“, sagt Niels Nauhauser (s. Interview). Bei individuellen Vereinbarungen sei dies allerdings möglich. In einem weiteren Fall, der ebenfalls in Tübingen verhandelt wurde, klagte die Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls gegen die Volksbank Reutlingen. Dabei ging es um Minuszinsen in Höhe von 0,5 Prozent auf Girokonten. Auch hier gab das Gericht im Mai 2018 den Verbraucherschützern Recht (Az.: 4 O 225/17): „Die Erhebung von Negativzinsen im Wege eines Preisaushangs bei Einlagen auf einem Girokonto, für welches Kontoführungsgebühren erhoben werden, führt zu einer unangemessenen Benachteiligung von Bankkunden.“ Im Vorfeld hatten sich beide Parteien bereits auf eine Unterlassungserklärung der Volksbank Reutlingen geeinigt.