Nach dem Tod des Ehepartners kann der Überlebende eine Witwen- oder Witwerrente beziehen. Dafür muss das Paar aber länger als ein Jahr verheiratet gewesen sein, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt. Doch es gibt Ausnahmen: Stirbt der Ehepartner beispielsweise bei einem Unfall, durch eine
Dieser Artikel (ID: 1095227) ist am 24.08.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).