LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Weiterarbeiten bis 66

Manfred L.: „Ich bin jetzt 61 und arbeite seit 37 Jahren in einem Baustoffeinzelhandel. In meinem Folgevertrag, abgeschlossen vor 14 Jahren, steht , dass der Vertrag mit dem 63. Lebensjahr endet (ohne weitere Klauseln), eine Vertragsverlängerung bedarf einer mündlichen bzw. schriftlichen Absprache. Mein normaler Rentenbeginn liegt aber inzwischen bei 66 Jahren. Müsste ich weiterbeschäftigt werden bis zur vollen Rente oder endet der Vertrag dann tatsächlich?“

In § 41 Satz 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches ist geregelt, dass eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen A

Dienstag, 25. August 2026

Diesen Artikel weiterlesen!

1 Monat für 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Jetzt testen

3 Monate nur 12,30 € mtl.

Spare 73,80 €
  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Vorteil sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Passende weitere Angebote
finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.