LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Weiterarbeiten bis 66
Manfred L.: „Ich bin jetzt 61 und arbeite seit 37 Jahren in einem Baustoffeinzelhandel. In meinem Folgevertrag, abgeschlossen vor 14 Jahren, steht , dass der Vertrag mit dem 63. Lebensjahr endet (ohne weitere Klauseln), eine Vertragsverlängerung bedarf einer mündlichen bzw. schriftlichen Absprache. Mein normaler Rentenbeginn liegt aber inzwischen bei 66 Jahren. Müsste ich weiterbeschäftigt werden bis zur vollen Rente oder endet der Vertrag dann tatsächlich?“
In § 41 Satz 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches ist geregelt, dass eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen A