LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kann ich das Testament anfechten?

von Redaktion

Das erste Testament wurde 2004 notariell erstellt. 2007 wurde dann ein neues Testament mit anderen Erben gemacht. Wir bekamen dementsprechend unseren Anteil ausbezahlt. Ich hatte 2010 und 2011 beim zuständigen Amtsgericht das letzte Testament angefochten, weil meine Großmutter da schon an Demenz litt. Das Gericht verlangte von mir, dass ich die Bescheinigung erbringen müsse. Seniorenheim und Klinik verweigerten mir die Auskunft. Falls sich die Demenz beweisen lässt, kann ich heute dieses Testament noch anfechten? Welchen Weg muss ich gehen?“

Wir werden statistisch erfreulicherweise immer älter und damit steigt auch das Risiko von Altersdemenz. Wenn eine solche Demenz weiter fortgeschritten ist, führt dies zur Testierunfähigkeit, das heißt, ein trotzdem errichtetes Testament ist unwirksam. Dabei bedarf es keiner Anfechtung, sondern das Testament ist ohne Weiteres nichtig. Wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine solche Demenz vorliegen, dann muss das Gericht dem im Erbscheinsverfahren von Amts wegen nachgehen und auch die erforderlichen Ermittlungen beispielsweise bei Seniorenheim und Klinik einleiten. In Ihrem Fall kommt ein solches Verfahren auch heute noch in Betracht. Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt, damit dieser die nötigen Schritte einleitet.

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