Wir werden statistisch erfreulicherweise immer älter und damit steigt auch das Risiko von Altersdemenz. Wenn eine solche Demenz weiter fortgeschritten ist, führt dies zur Testierunfähigkeit, das heißt, ein trotzdem errichtetes Testament ist unwirksam. Dabei bedarf es keiner Anfechtung, sondern das Testament ist ohne Weiteres nichtig. Wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine solche Demenz vorliegen, dann muss das Gericht dem im Erbscheinsverfahren von Amts wegen nachgehen und auch die erforderlichen Ermittlungen beispielsweise bei Seniorenheim und Klinik einleiten. In Ihrem Fall kommt ein solches Verfahren auch heute noch in Betracht. Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt, damit dieser die nötigen Schritte einleitet.