Pakete machen Freude. Wenn der Absender aber ein Unternehmen ist und eine Zahlungsaufforderung beiliegt, ist es eher nervig. Waren, die ein Verbraucher nicht bestellt hat, muss er auch nicht bezahlen, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Man kann selbst entscheiden, ob die Ware kostenlos behalten
Dieser Artikel (ID: 1096568) ist am 27.08.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).