Vorsicht bei Mietminderungen

Wer es sich als Mieter einfach macht und bei einem Mangel seiner Wohnung voreilig die Miete kürzt, riskiert im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.

VON CLAUDIA LINDENBERG

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, wann ein Wohnungsmangel vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung von dem Zustand abweicht, der im Mietvertrag beschrieben ist. Die Mietminderung ist jedoch erst dann zulässig, wenn auch eine d

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Freitag, 2. Januar 2026

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