Ein Schreibtisch macht noch kein Arbeitszimmer

Wer daheim arbeitet, kann Ausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dafür reicht es aber nicht, abends auf der Couch Mails zu beantworten. „Die Grundregel lautet: Das häusliche Arbeitszimmer kann man nicht absetzen“, erklärt Carola Fischer von der Bundessteuerberaterkammer. Eine Ausnahme gilt

Dienstag, 14. April 2026

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