LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Kein Grund, das Testament zu ändern
Anna H.: „Wir haben ein Berliner Testament. Wenn unser einziger Sohn das Haus (Wert: 40 000 Euro) und Bargeld (60 000 Euro) einmal erbt, wie viel Erbschaftsteuer muss er dann bezahlen?“
Unter einem Berliner Testament versteht man ein Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und dann zu Erben des Zweiversterbenden das oder die Kinder eingesetzt werden. Ein solches Testament gewährleistet die Absicherung des überlebenden Ehegatten bestmöglich, er wird zu