LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kein Grund, das Testament zu ändern

von Redaktion

Anna H.: „Wir haben ein Berliner Testament. Wenn unser einziger Sohn das Haus (Wert: 40 000 Euro) und Bargeld (60 000 Euro) einmal erbt, wie viel Erbschaftsteuer muss er dann bezahlen?“

Unter einem Berliner Testament versteht man ein Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und dann zu Erben des Zweiversterbenden das oder die Kinder eingesetzt werden. Ein solches Testament gewährleistet die Absicherung des überlebenden Ehegatten bestmöglich, er wird zum Alleinerben. Der Nachteil bei größeren Vermögen ist, dass beim ersten Erbfall der Freibetrag, den der Erstverstorbene im Verhältnis zum Sohn gehabt hätte (400 000 Euro) „verschenkt“ wird. In Ihrem Fall reicht allerdings der Freibetrag von ebenfalls 400 000 Euro aus, den Ihr Sohn im Verhältnis zum Zweiversterbenden hat, so dass es keinen Grund gibt, Ihr Testament zu ändern.

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