Gabriele S.: „Wir sind ein Rentnerehepaar über 70 Jahre und haben zwei Söhne, die beide in Amerika leben. Da wir nicht die Gesündesten sind, haben wir, als der jüngere Sohn im August zu Besuch war, eine Vollmacht über unsere Konten bei der Postbank beantragt. Wir waren alle drei in der Filiale und es lief alles reibungslos ab. Acht Tage später haben wir von der Hauptstelle in Hamburg Bescheid bekommen, dass sie die Vollmacht nicht bewilligen können, da unser Sohn „wohnungslos“ ist. Er ist zurzeit nicht in Deutschland gemeldet. Es kann doch nicht sein, dass unsere Söhne keinen Zugriff auf unsere Konten haben, wenn wir das nicht mehr können. Wieso bestimmt die Postbank über unsere Angelegenheiten?“
Viele Banken fürchten die Bevollmächtigung von Personen, die in den USA geboren sind, die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen oder keine Meldeanschrift besitzen. Wahrscheinlich ist die Gefahr der Geldwäsche oder eines Missbrauchs der Grund hierfür. Der Bevollmächtigte darf schließlich wie der Kontoinhaber selbst verfügen und sogar noch nach dessen Tod über das Guthaben verfügen. Zum eigenen Schutz dürfen die Banken die Identität der bevollmächtigten Person überprüfen. Dazu gehört auch die Meldeadresse.
Vielleicht hat sie in Ihrem Fall „übervorsichtig“ gehandelt und das Problem lässt sich mit einem erneuten Gespräch bei der Bank lösen. Vielleicht kann auch eine Meldebescheinigung aus den USA, die Aufenthaltsgenehmigung oder eine Bescheinigung des amerikanischen Konsulats Abhilfe schaffen. Ein Versuch wäre es wert, denn grundsätzlich hat die Bank nicht das Recht mitzubestimmen, wem eine Vollmacht erteilt werden darf. Jedem Kontoinhaber steht es frei, eine Person seines Vertrauens auszuwählen.