Um mit der letzten Frage zu beginnen: Bei Geldschenkungen ist kein notarieller Vertrag nötig. Allerdings sollte bei größeren Beträgen ein kurzes Schriftstück aufgesetzt werden, insbesondere wenn Sie möchten, dass sich die Kinder die Schenkungen auf einen späteren Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen müssen. Denn eine solche sogenannte Anrechnungsbestimmung muss spätestens bei Ausführung der Geldschenkung getroffen werden und damit sie später beweisbar ist, sollte sie schriftlich erfolgen.
Kommen wir nun zum Steuerlichen: Soweit die Schenkung zusammen mit sonstigen Schenkungen in den letzten zehn Jahren den Freibetrag nicht überschreitet, bedarf es keiner Anzeige beim Finanzamt. Der Freibetrag wiederum beträgt im Verhältnis zu einem Kind 400 000 Euro, und zwar im Verhältnis zu Vater wie zu Mutter, sodass die Eltern insgesamt 800 000 Euro steuerfrei schenken können. Bei Enkelkindern beträgt der Freibetrag 200 000 Euro, auch hier im Verhältnis zu jedem Großvater und zu jeder Großmutter.