LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Erbe: Guthaben oder Schulden?

Anton L.: „Bei einer Tante, die ohne direkte Nachkommen und ohne Testament verstorben ist gehört meine Ehefrau zu den amtlich festgestellten Miterben. Für diese Tante hatte ihre ehemalige Schwiegertochter eine Bankvollmacht. Nun weigert sie sich, Auskunft darüber zu geben, ob Vermögen oder Schulden vorhanden sind. Wie kann meine Frau trotzdem Auskunft darüber erlangen?“

Als (Mit-)Erbin der Vollmachtgeberin könnte Ihre Frau grundsätzlich Ansprüche auf Auskunft und Rechenschaftslegung gegenüber der bevollmächtigten Schwiegertochter haben. Der Anspruch setzt voraus, dass zwischen der Erblasserin und der Schwiegertochter ein Auftragsverhältnis und nicht nur ein außerre

Montag, 13. April 2026

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