LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Gilt das Testament der Freundin?

Jutta P.: „Ich habe eine Freundin, die 85 Jahre alt ist und die ich seit über 40 Jahren kenne. Eine andere Freundin und ich kümmern uns um sie. Vor einem Jahr hat sie ein Testament verfasst, in dem steht, dass wir mit zwei weiteren Freunden ihre Eigentumswohnung bekommen sollen. Außerdem hat sie jedem von uns ein Sparbuch geschenkt mit einigen tausend Euro drauf. Leider wurde unsere Freundin in letzter Zeit immer vergesslicher, hat aber noch lichte Momente. Seit Januar 2019 lebt sie nun in einer psychiatrischen Anstalt. Ihre Betreuerin hat uns eröffnet, dass wir kein Recht auf das Sparbuch haben und auch das Testament nicht gilt. Stimmt das? Sie hat das Testament selbst geschrieben und war da auch noch klar.“

Aus Ihrem Schreiben lässt sich nicht entnehmen, ob Ihnen Ihre Freundin die Sparbuchschenkung nur zugesagt hat, bereits die Sparbuchschenkung vollzogen hat ober ob Sie das Sparbuch erst nach dem Ableben Ihrer Freundin erhalten sollen. Da nach Ihren Angaben die Betreuerin darauf hingewiesen hat, dass

Donnerstag, 7. Mai 2026

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