LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Keine Frist in der Bauordnung

Armin S.: „Gibt es eine gesetzliche Regelung darüber, in welcher Zeit beim Landratsamt liegende Baupläne (Dachgeschossausbau) genehmigt bzw. abgelehnt werden müssen? Dürfen Baukontrolleure des Landratsamtes ohne Anmeldung, ohne Anlass und ohne sich auszuweisen einfach in ein Gebäude stürmen?“

Nein, eine solche Regelung besteht nicht. Die Bayerische Bauordnung sieht keine Frist vor, in der die Baubehörde über einen Bauantrag entscheiden muss. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Das Landratsamt muss gegebenenfalls andere Behörden anhören und jeden

Mittwoch, 20. Mai 2026

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