Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bewahrt einen Teil des Geldes vor dem Zugriff von Gläubigern. 1178,59 Euro pro Monat sind automatisch freigestellt. Wer zum Beispiel für seinen Ehepartner oder Kinder im Haushalt sorgen muss, kann einen höheren Betrag schützen lassen. Manche Banken erkennen die dafür notwendigen Bescheinigungen aber nur für einen bestimmten Zeitraum an – und geben Kunden nicht immer Bescheid, wenn dieser bald endet, warnt die Verbraucherzentrale. Inhaber von P-Konten sollten deshalb bei ihrem Kreditinstitut nachfragen, wann die P-Konto-Bescheinigungen ablaufen. Denn wenn sie nicht mehr gelten, können Beträge über dem Sockelbetrag gepfändet werden. Beruhigt können aber in der Regel Verbraucher sein, die für unterhaltsberechtigte Kinder einen Freibetrag bekommen. Diese Bescheinigungen gelten bis zur Volljährigkeit.