Wer einen Handwerker beauftragt, um Reparaturen oder Modernisierungen am Haus oder in der selbst genutzten Wohnung durchführen zu lassen, kann dafür eine Steuerermäßigung erhalten. „Diese beträgt 20 Prozent der Kosten ohne Material und ist auf 1200 Euro im Jahr beschränkt“, erklärt Erich Nöll, vom B
Dieser Artikel (ID: 1106223) ist am 12.09.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).