Jede Modernisierung wird nur einmal gefördert

von Redaktion

Wer einen Handwerker beauftragt, um Reparaturen oder Modernisierungen am Haus oder in der selbst genutzten Wohnung durchführen zu lassen, kann dafür eine Steuerermäßigung erhalten. „Diese beträgt 20 Prozent der Kosten ohne Material und ist auf 1200 Euro im Jahr beschränkt“, erklärt Erich Nöll, vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Aber Achtung: Förderungen dürfen nicht parallel in Anspruch genommen werden. In der Steuererklärung geltend gemacht werden kann beispielsweise die Sanierung des Bades, Reparaturen am Dach, die Erneuerung der Fenster und Türen, Anbringung von Wärmedämmung oder die Installation einer Photovoltaikanlage. Dafür brauchen die Auftraggeber eine Rechnung, die sie zudem nicht bar bezahlt haben. Bevor Steuerpflichtige einen Auftrag vergeben, sollten sie prüfen, was sich für sie am meisten lohnt. Denn die Kreditanstalt für Wiederaufbau und regionale Anbieter fördern manche Arbeiten mit einem Zuschuss oder zinsverbilligten Darlehen. „Wird eine solche Fördermöglichkeit in Anspruch genommen, kann zusätzlich keine Steuerermäßigung beantragt werden“, erklärt Nöll. „Wird beispielsweise die Sicherung des Hauses gegen Einbruch mit 1600 Euro gefördert und haben die Kosten hierfür 5000 Euro betragen, gibt es auch für den verbleibenden Kostenanteil keine Steuerermäßigung mehr“, erläutert Nöll.

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