Rundfunk: Beitragsbefreiung nicht für ganze WG

von Redaktion

Studenten können auch beim Rundfunkbeitrag sparen: Wenn sie Bafög beziehen, können sie sich auf Antrag von der Zahlung befreien lassen. Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, muss aber aufpassen. Denn die Befreiung gilt nur für den Bafög-Empfänger, nicht für alle Bewohner, erklärt die Verbraucherzentrale. Studenten sollten bereits beim Einzug klären, ob sie befreit werden können. Von einer Befreiung des Mitbewohners können sie jedoch nicht profitieren. Der Beitrag fällt grundsätzlich für jede Wohnung an. Eine WG zahlt nur dann gar keine Rundfunkgebühr, wenn alle Mitbewohner befreit sind. Trudelt das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung erst einige Zeit nach dem Einzug ein, können Studenten sich ausnahmsweise auch rückwirkend befreien lassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dafür die Bafög-Bescheide aufzubewahren.

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