Es ist kaum zu glauben, aber zehntausende Kunden der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil haben falsche und zu hohe Rechnungen bekommen. Dabei geht um sogenannte Drittanbieterleistungen wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht genannte „Dienste“, die die Kunden gar nicht bestellt hatten. Viele bezahlen, weil es sich oft nur um kleine Beträge ( zum Beispiel 4,99 Euro) handelte. Doch das sollte man auf keinen Fall tun. Stiftung Warentest empfiehlt, die falschen Rechnungen zu reklamieren und Anzeige zu erstatten.
Der Fall klingt absurd: Man stelle sich vor, man war beim Bäcker, hat nichts gekauft – und bekommt dann vom Metzger ein Rechnung. Genauso läuft die Masche aber, wenn man sich die Abrechnungen von zehntausenden Kunden der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil ansieht. Denn denen wurde Geld abgebucht für „Sonderdienste“ eines Drittanbieters.
Sonderdienste?
Welche Sonderdienste? fragt man sich da als Kunde. Abgerechnet hat diese laut Rechnungstext in vielen Fällen die Firma Infin (es tauchen aber auch viele andere Firmen auf, z. B. Mocopay und Texted), allerdings ohne anzugeben, was der Kunde eigentlich bestellt haben soll. Als sich Mobilfunkkunden deshalb bei Infin beschwerten, weil sie mit ihrem Handy nichts gekauft oder abonniert hatten, bekamen sie die schriftliche Auskunft, dass Infin nur „fälschlicheweise“ auf der Rechnung stünde. Infin habe die „Dienste“ weder „zur Verfügung gestellt“ noch „berechnet“. Zahlen sollten die Kunden aber trotzdem – an einen anderen Anbieter, der nicht auf ihrer Rechnung stand. Erst als sich die Stiftung Warentest einschaltete, bekamen Vodafone-Kunden das Geld erstattet. Inzwischen sollen auch Kunden von Klarmobil und Mobilcom-Debitel Gutschriften erhalten. So zumindest die Auskunft eines Firmensprechers.
Per Klick in die Abofalle
Dagegen, dass Mobilfunkfirmen über die Handyrechnung Geld für Drittanbieterdienste abbuchen (z. B. für Videos oder Spiele), ist nichts grundsätzlich einzuwenden. Aber nur wenn Kunden sie wirklich bestellt haben. Seriöse Drittanbieter verlangen eine ausdrückliche Bestätigung der Bestellung, beispielsweise durch Anklicken eines Buttons mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“. Aber oft wird Kunden einfach ohne eine solche Aufforderung ein Kauf oder ein Abo untergeschoben, nur indem sie irgendwie mit dem Drittanbieter in Berührung gekommen sind, beispiels-weise durch das Anklicken eines Werbebanners. Doch ein Klick auf eine Werbung ist kein Kauf.
Kritik an Behörde
Wie die Recherchen der Stiftung Warentest ergaben, sind an dem dubiosen Geschäft mit Drittanbietern drei Firmen beteiligt. Und alle drei verdienen auch an Abofallen: die Mobilfunkfirma, der Abrechnungsdienstleister und der Drittanbieter.
Inzwischen ist auch die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde mit dem Fall befasst. Doch laut Stiftung Warentest hat diese bisher nur bemängelt, dass nicht der korrekte Drittanbieter auf der Mobilfunkrechnung ausgewiesen worden sei. Ob die Kunden überhaupt etwas bestellt hätten, dieser Frage, so kritisieren die Verbraucherschützer, sei die Behörde gar nicht nachgegangen Stattdessen habe sie sich einfach auf die Auskunft von Vodafone verlassen.
Dubioses Geflecht
Nach Angaben von Mobilcom-Debitel handelt es sich bei dem angeblich „korrekten Anbieter“ um die Firma Texted. Abrechnungsdienst-leister dieses Drittanbieters ist die Firma Mocopay. Diese gehört zur Schweizer Unter-nehmensgruppe NTH, die in vielen Ländern für Mobil-funkfirmen Leistungen von Drittanbietern abrechnet. Auch die Londoner Firma Texted ist mit NTH verbandelt. Laut britischem Unter-nehmensregister ist ihr Hauptanteilseigner ein NTH-Manager.
So wehrt man sich
Wenn man eine falsche Mobilfunkrechnung bekommen hat, auf der „Sonderdienste“ abgerechnet werden, obwohl man nichts per Smartphone gekauft hat, dann empfehlen die Experten von Stiftung Warentest folgendes Vorgehen:
. Schriftliche Reklamation beim Mobilfunkanbieter mit der Forderung, dass der Anbieter das unrechtmäßig abgebuchte Geld zurücküberweist. Mehr Infos und ein Musterbrief dazu online: test.de/handy-abofallen).
. Außerdem raten die Experten dazu, sich per E-Mail bei der Bundesnetzagentur per E-Mail zu beschweren: Adresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
. Zudem sollte man den unseriösen Drittanbieter wegen Betruges anzeigen. Das ist kein großer Aufwand und geht Online über die Internetadresse: http://anzeige.polizei.bayern.de