Der auf dem Herd vergessene Kochtopf, der vom Balkon gefallene Blumentopf… Vor den finanziellen Folgen, die so ein Malheur nach sich ziehen kann, schützt eine Privathaftpflichtversicherung. Die Experten von „Finanztest“ haben jetzt 303 Tarifvarianten von 84 Versicherungsunternehmen untersucht und festgestellt: Die aktuellen Tarife sind noch besser geworden, sie bieten einen umfassenderen Schutz als die alten Policen. Und sie müssen nicht teuer sein. Sehr guten Schutz gibt es zum Beispiel bei der WGV (Tarif: Optimal) schon für 65 Euro im Jahr. Er kann aber auch fast viermal so viel kosten. Erfreulich auch: 97 der 303 getesteten Tarife bekommen die Bestnote „Sehr gut“. Ganz vorne im Test landeten die VHV (Tarif Klassik-Garant-Exklusiv) und Signal Iduna (Premium), die mit Jahresbeiträgen von 82 beziehungsweise 102 Euro ebenfalls sehr günstig sind.
Haftungssumme
Für die Experten wichtig: Die Versicherungssumme muss pauschal mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Außerdem sollten Schäden an der gemieteten Wohnung bis 500 000 Euro gedeckt sein.
Schutz vor dem Ruin
Die private Haftpflichtversicherung ist mit die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie springt ein, wenn ein Versicherter Schadensersatz zahlen muss. Schon kleine Fehler, die jedem passieren können, können sonst in den Ruin führen, wenn sich etwa jemand schwer verletzt und bleibende Schäden davonträgt. Zum Glück sind solche Unglücksfälle eher selten. Privathaftpflichtversicherungen kosten deshalb auch nicht viel. Doch es gibt erhebliche Unterschiede in Preis und Leistung.
Der Schutz ist im Vergleich zur letzten Untersuchung besser geworden. Wer seine Privathaftpflicht vor fünf oder mehr Jahren abgeschlossen hat, kann heute in der Regel erheblich besseren Schutz bekommen und sollte daher seine Police zumindest einmal gründlich auf den Prüfstand stellen. Das gilt erst recht, wenn man in der Zwischenzeit eine Familie gegründet hat, öfter fremde Kinder oder Tiere beaufsichtigt oder eine Ferienwohnung im Ausland gekauft hat.
Die Versicherung sollte zudem unter anderem einspringen, wenn an fremden Computern Schäden durch versehentlich verbreitete Viren entstehen. Oder wenn ein Schaden im Ausland eintritt oder durch Hunde und Pferde verursacht wird, auf die der Versicherte aufpasst.
Mehr Schutz als nötig
Bei leistungsstarken Versicherungen ist sogar oft Schutz jenseits der gesetzlichen Haftpflicht drin. So haften Kinder bis sieben Jahre – im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre – von Gesetzes wegen nicht für Schäden. Wer Nachbarn oder Freunde dennoch entschädigt wissen will, wenn die Kinder eine Scheibe eingeworfen oder ein Auto zerkratzt haben, muss das normalerweise trotz Haftpflichtversicherung aus eigener Tasche zahlen. Viele Tarife bieten allerdings Ersatz auch für durch Kinder verursachte Schäden, darunter auch die Testsieger VHV und Signal Iduna, die günstige WKV und große Versicherer wie die Allianz, Axa und Huk.
Die Tester haben zudem ermittelt, welche Tarife für Immobilienbesitzer umfassenden Schutz bieten, weil sie zum Beispiel Bauvorhaben, die Photovoltaikanlage oder den Heizöltank einschließen.
Für Mieter einer Wohnung in einem Haus mit zentraler Schließanlage ist dagegen ein Schutz bei Schlüsselverlust wichtig. Auch bei diesen Punkten sind die bereits genannten Tarife ganz vorn dabei in der Bestenliste.
Drohne in der Police
Wichtig für Technikfreaks: Auch die Benutzung einer Drohne sollte man mitversichern. Denn nach dem Luftverkehrsgesetz haften Halter von Drohnen selbst dann für durch ihr Gerät verursachte Schäden an Sachen und Personen, wenn sie nichts falsch gemacht haben. Aber das ist kein großes Problem, denn viele sehr gute Tarife schließen Drohnen ein, vorausgesetzt freilich, sie werden ausschließlich privat genutzt.
Nach Schaden gekündigt
Wie bei den meisten anderen Versicherungsverträgen gilt auch für die Privathaftpflicht: Der Versicherer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn es einen Schaden gibt. So regelt es das Versicherungsvertragsgesetz. Neuen Schutz zu bekommen, ist dann oft schwierig. Versicherer weigern sich oft, Verträge mit Menschen zu schließen, denen ein anderes Unternehmen gekündigt hat. Deshalb sollte man als Versicherter in einem solchen Fall überlegen, ob man dem Versicherer nicht anbietet, den Vertrag von sich aus zu kündigen.
Will der Verbraucher kündigen, muss er seine Versicherungsperiode beachten: Kündigt er seinen alten Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode, verlängert er sich um zwölf Monate.