LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Sprechen Sie mit Ihrem Sohn
Helmut H.: „Ich habe mein Haus als Schenkung an meinen Sohn übergeben, wobei ich mir selbst den Nießbrauch im Grundbuch eintragen ließ. Nun bestimmte ich vor Kurzem testamentarisch eine andere Person zum Alleinerben. Falls ich nun mein Nutzungsrecht noch zu Lebzeiten unentgeltlich aufgeben würde, da