LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Rücksendung nach China?
Herbert B.: „Kürzlich habe ich im Internet eine Fernsehantenne bestellt zum Preis von 49,90 Euro. Die Ware wurde mir dann direkt aus China geliefert, was ich an den mir per E-Mail zugesandten Lieferinformationen feststellen konnte. Als die Ware dann eintraf, stellte ich fest, dass die Antenne mit meinem Fernseher nicht funktioniert. Zwei Tage nach Erhalten der Ware habe ich Widerspruch eingelegt. Daraufhin wurde ich aufgefordert, die Ware an eine chinesische Adresse per Einschreiben und versichert zurückzusenden. Das hätte fast den Wert der Ware gekostet. Ich habe daher gebeten, mir eine Rücksendeadresse in Deutschland zu nennen, was abgelehnt wurde. Nun erhielt ich eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens mit einem entsprechend erhöhten Betrag. Wie ist in diesem Falle die Rechtslage?“
Nach Ihren Angaben unterstelle ich, dass es sich bei dem Kauf um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehandelt hat. Weiter unterstelle ich, dass der Verkäufer seinen Sitz in Deutschland hat, die Antenne als solche nicht mangelhaft ist und Sie form- und fristge