Kein Recht auf einen Türspion

Mieter können nach ihrem Einzug nicht vom Vermieter verlangen, dass dieser ihre Wohnung sicherer macht. Sie haben nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keinen Anspruch auf einbruchhemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter den

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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