Mieter können nach ihrem Einzug nicht vom Vermieter verlangen, dass dieser ihre Wohnung sicherer macht. Sie haben nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keinen Anspruch auf einbruchhemmende Fenster oder Türen, Sicherheitsschlösser, Türspion oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter dennoch in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich um eine Wohnwertverbesserung. Bedeutet: Er kann die Miete erhöhen. Acht Prozent der Kosten lassen sich auf die Jahresmiete aufschlagen. Wollen Mieter von sich aus Geld in einen besseren Schutz stecken, müssen sie bei allen baulichen Änderungen zunächst die Erlaubnis einholen. Der DMB rät in diesem Fall zu einer Modernisierungsvereinbarung. dpa