LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wann wird das Vermächtnis angerechnet?
Hanna F.: „Wenn ein Ehepaar in seinem Berliner Testament verfügt hat, dass die beiden Kinder beim Tod des ersten Partners je ein Vermächtnis von 400 000 Euro bekommen sollen, gilt dann der Erbschaftssteuer-Freibetrag von 400 000 Euro weiter für die Kinder? Auch wenn der zweite Partner innerhalb weniger als zehn Jahre verstirbt? Oder verringert sich der Freibetrag je nach Zahl der Jahre seit Eintritt des Vermächtnisses?“
Das Vermächtnis in Höhe von jeweils 400 000 Euro stellt für beide Kinder einen Erwerb von Todes wegen nach dem Versterben des ersten Elternteil im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes dar und unterliegt damit der Erbschaftsteuer. Dabei steht beiden Kindern gegenüber diesem Elternteil jeweils ein Freib