LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was verbirgt sich hinter dem Zusatz?

von Redaktion

Hubert W: „Bei meiner Bank, der eine Nichtveranlagungs-(NV)-Bescheinigung vorliegt, habe ich einen Sparplan für den Lyxor World Water UCITS ETF abgeschlossen. Jetzt habe ich eine Ertragsgutschrift über 37,65 Euro gutgeschrieben bekommen. Folgenden Zusatz verstehe ich nicht: ,Ausschüttung gem. §2 Abs. 11 InvStG 37,65 Euro; abzgl. Teilfreistellungsbetrag 30% 11,29 Euro; Ertragsausschüttung nach Teilfreistellung 26,36 Euro; KapSt.-pflichtiger Kapitalertag 26,36 Euro.’“

Seit 2018 gelten für Investmentfonds neue Steuerregeln. Eine Teilfreistellung für Anleger wurde eingeführt. Erträge aus Aktienfonds sind bei natürlichen Personen, die die Fondsanteile im Privatvermögen halten, zu 30 Prozent steuerbefreit. Nur die verbleibenden 70 Prozent sind steuerpflichtig. Aus der Abrechnung Ihrer Bank über das Wertpapiergeschäft ist ersichtlich, dass Sie eine Ertragsgutschrift von 37,65 Euro erhalten. Die Information ist bei einer NV-Bescheinigung nur nachrichtlich zu verstehen.

Artikel 2 von 4