LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer bekommt die Möbel?

Barbara M.: „Mein Bruder und ich sind bereits von unseren Eltern beschenkt worden. Mein Bruder 2008 mit einem Hotelbetrieb und ich mit einem Haus, auf das lebenslanges Wohnrecht für die Eltern gilt. Mein Vater ist 2015 verstorben. Meine Frage: Wenn meine Mutter stirbt, inwieweit hat mein Bruder Anspruch auf bewegliches Vermögen, das sich im Haus befindet? Einige Anschaffungen wurden gemeinschaftlich getätigt. Meine Mutter hat mir in dem Haus ein Apartment überlassen, dort befinden sich hochwertige Möbel, die mein Eigentum sind. Wie kann meine Mutter am besten regeln, dass alles bewegliche Vermögen nach ihrem Tod beim Haus verbleibt? Wie kann man vermerken, dass Anschaffungen gemeinschaftlich erfolgt sind? Reicht hier das Testament sicher aus?“

Mit der Übertragung der Immobilie im Jahr 2008 auf Sie haben Sie das Eigentum sowohl an den „wesentlichen Bestandteilen“ der Immobilie erlangt als auch am „Zubehör“. „Wesentliche Bestandteile“ einer Sache sind nach dem Gesetz solche, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine o

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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