LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer bekommt die Möbel?

von Redaktion

Barbara M.: „Mein Bruder und ich sind bereits von unseren Eltern beschenkt worden. Mein Bruder 2008 mit einem Hotelbetrieb und ich mit einem Haus, auf das lebenslanges Wohnrecht für die Eltern gilt. Mein Vater ist 2015 verstorben. Meine Frage: Wenn meine Mutter stirbt, inwieweit hat mein Bruder Anspruch auf bewegliches Vermögen, das sich im Haus befindet? Einige Anschaffungen wurden gemeinschaftlich getätigt. Meine Mutter hat mir in dem Haus ein Apartment überlassen, dort befinden sich hochwertige Möbel, die mein Eigentum sind. Wie kann meine Mutter am besten regeln, dass alles bewegliche Vermögen nach ihrem Tod beim Haus verbleibt? Wie kann man vermerken, dass Anschaffungen gemeinschaftlich erfolgt sind? Reicht hier das Testament sicher aus?“

Mit der Übertragung der Immobilie im Jahr 2008 auf Sie haben Sie das Eigentum sowohl an den „wesentlichen Bestandteilen“ der Immobilie erlangt als auch am „Zubehör“. „Wesentliche Bestandteile“ einer Sache sind nach dem Gesetz solche, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (zum Beispiel Waschbecken, Fenster). „Zubehör“ sind bewegliche Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen (zum Beispiel Heizöl). Im Ergebnis wurde Ihnen mit der Übertragung des Hauses 2008 kein Eigentum am Inventar des Hauses –also darin befindlichen Möbelstücken, Bildern, etc. – und an den Haushaltsgegenständen übertragen; dies verblieb bei Ihren Eltern.

Nach dem Tod Ihrer Mutter stellt sich zunächst die Frage, wer Erbe Ihrer Mutter wird, was davon abhängt, ob sie ein Testament gemacht hat oder es zur gesetzlichen Erbfolge kommt. Jedenfalls ist zu sehen, dass der oder die Erben automatisch Eigentümer des Inventars des Hauses oder der Haushaltsgegenstände werden, die nachweislich im Eigentum oder Miteigentum Ihrer Mutter standen. Dabei ist es natürlich schwer nachzuweisen, was davon Ihrer Mutter gehört hat, was Ihnen oder Ihrer Mutter gemeinsam gehört hat oder was alleine in Ihrem Eigentum stand.

Um hier Unklarheiten zu vermeiden, bietet es sich an, dass Ihre Mutter eine Liste erstellt, in der sie sämtliche Gegenstände aufführt, die in ihrem Eigentum stehen. Gleichzeitig sollte Ihre Mutter für den Erbfall klare Verhältnisse schaffen und hierzu in einem Testament Ihnen als Eigentümerin der Immobilie im Wege des Vorausvermächtnisses – also ohne Anrechnung auf einen gegebenenfalls bestehenden Erbteil – den gesamten Hausrat und das gesamte Inventar der von ihr bewohnten Wohnung auf Sie übertragen.

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