Wärmedämmung endet an der Grundstücksgrenze

Hausbesitzer haben im Regelfall kein Recht, mit der Wärmedämmung ihrer Außenwände die Nachbarn zu beeinträchtigen. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Baupläne eines unterfränkischen Hausbesitzers aus einer nicht genannten Ortschaft gestoppt

Samstag, 4. April 2026

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