Hausbesitzer haben im Regelfall kein Recht, mit der Wärmedämmung ihrer Außenwände die Nachbarn zu beeinträchtigen. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Baupläne eines unterfränkischen Hausbesitzers aus einer nicht genannten Ortschaft gestoppt
Dieser Artikel (ID: 1118561) ist am 02.10.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).