LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Familienheim bleibt steuerfrei

von Redaktion

Johanna K.: „Mein Mann (85 Jahre) hat ein Einfamilienhaus, in dem wir wohnen. Nun möchte er, dass ich als Ehefrau mit ins Grundbuch eingetragen werde. Nach unserem Tod soll unser einziger Sohn das Haus bekommen. Dazu meine Fragen: Muss ich Erbschaftsteuer bezahlen? Der Wert des Hauses liegt ungefähr bei 850 000 Euro. Was kostet die Grundbucheintragung? Wie viel müsste unser Sohn bezahlen, wenn er nach unserem Tod erbt?“

Ehegatten können sich lebzeitig schenkungssteuerfrei Anteile an dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Familienheim schenken. Überträgt also Ihr Mann Ihnen einen Teil oder das ganze Haus, fällt dafür keine Schenkungsteuer an. Auch Ihr Freibetrag von 500 000 Euro, der Ihnen zusätzlich alle zehn Jahre zusteht, würde nicht angegriffen.

Für die Übertragung fallen allerdings Notar- und Grundbuchkosten an. Bei einer Schenkung der Hälfte der Immobilien müssten Sie mit rund 4000 Euro rechnen. Wenn Ihr Mann Ihnen lebzeitig nichts überträgt, vor Ihnen stirbt und Sie dann Erbe des Hauses werden, würde ebenfalls keine Steuer anfallen, da auch die Vererbung des Familienheims an den Ehegatten erbschaftsteuerfrei ist, wenn dieser darin wohnen bleibt. Würde nach Ihnen dann Ihr Sohn erben, könnte auch er steuerfrei erben, soweit die Wohnfläche der Immobilie 200 Quadratmeter nicht übersteigt, er unverzüglich innerhalb von sechs Monaten selbst in das Haus einzieht und zehn Jahre darin wohnen bleibt. Ansonsten steht ihm ein Freibetrag von 400 000 Euro je Elternteil zu. Dann käme es darauf an, ob er das Haus nur von einem Elternteil oder je zur Hälfte von beiden erbt. Auch sollte die testamentarische Regelung des Erbfalls abgestimmt sein auf Ihre Vorstellungen und Ziele. Sie sehen, hier gibt es einige Varianten zu bedenken und eine anwaltliche Beratung würde sich vermutlich für Sie lohnen.

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