VERKEHR

Fußgänger hat Vorrang vor E-Roller

von Redaktion

Wer mit einem Segway oder E-Tretroller auf einem kombinierten Rad- und Fußweg fährt, muss auf Fußgänger ganz besonders Rücksicht nehmen. Denn sie haben gegenüber den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen absoluten Vorrang, wie der ADAC erklärt. Der Autofahrer-Club weist in dem Zusammenhang auf eine entsprechende, noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hin (Az.: 12 U 692/18).

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