So wird die Rente berechnet

von Redaktion

Hochrechnungen gibt es nicht nur bei Wahlen – auch der jährliche Rentenbescheid fällt in diese Kategorie. Wir erklären, wie man die Informationsschrift der Deutschen Rentenversicherung deutet.

VON MAIK HEITMANN

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich mehr als 30 Millionen „Renteninformationen“. Damit bietet sie ihren Versicherten ab 27 Jahren, die schon mindestens fünf Jahre Beitragszeiten auf ihrem Konto haben, einen frühzeitigen Service. Wichtigster Inhalt: eine Auflistung der bisher erworbenen Rentenanwartschaften sowie eine Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Altersrente.

Die gesetzliche Rente hängt vor allem von der Höhe der Beiträge ab. Je höher der Verdienst, desto höher der Beitrag – umso höher später die Rente. Die Renteninformation nennt die Summe aller Beiträge, die bereits von den Versicherten und ihren Arbeitgebern eingezahlt wurden. Freiwillig Rentenversicherte, etwa Selbstständige und Hausfrauen nach Abschluss ihrer Berufstätigkeit, sind „Alleinzahler“. Was auf dem Rentenkonto landet, das rechnen die Computer der Rentenversicherer in „Entgeltpunkte“ um. Das ist später die Grundlage für die Rentenberechnung. Frauen und Männer, die ein Jahr lang genauso viel wie der Durchschnitt aller rentenversicherten Arbeitnehmer verdient (und davon Beiträge gezahlt) haben, bekommen einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Mehr oder weniger Verdienst bringen entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.

2019 wird für die aktuelle Berechnung der Entgeltpunkte ein Durchschnittsverdienst aller Versicherten in Höhe von 38 901 Euro „vorläufig“ angesetzt, bis die tatsächlichen Werte ermittelt sind.

. Beispiele:

38 901 Euro Jahresverdienst bringen einen Entgeltpunkt. 20 000 Euro ergeben 0,5141 Entgeltpunkte.

50 000 Euro machen 1,2853 Entgeltpunkte.

Mit jeder neuen Renteninformation wird der aktuelle Stand an Entgeltpunkten mitgeteilt. Daraus ergibt sich dann die Höhe einer möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rentenhöhe wird dadurch ermittelt, dass die Entgeltpunkte mit dem aktuellen „Rentenwert“ malgenommen werden. Dieser Rentenwert beträgt im zweiten Halbjahr 2019 im Westen 33,05 Euro, im Osten 31,89 Euro.

Die Renteninformation zeigt, wie hoch die Rente wäre, wenn sie heute in Anspruch genommen würde. Sie errechnet sich nicht nur aus den bereits zurückgelegten Zeiten – also den schon erwähnten Entgeltpunkten. Es wird vielmehr so gerechnet, als wäre weiter bis zur sogenannten Regelaltersgrenze (inzwischen 65 Jahre und acht Monate) gearbeitet und Beiträge eingezahlt worden. Vom 1. Januar 2020 an wird diese zugerechnete Zeit in Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Erwerbsminderung

Beispiel: Eine 18-jährige Rentenversicherte hatte während der Ausbildung einen schweren Arbeitsunfall. Seitdem erhält sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Zusätzlich zu ihrem bis dahin entrichteten Pflichtbeitrag ist ihr eine Zurechnungszeit von 49 Jahren (bis zum Alter 65 + acht Monate) gutgeschrieben worden. Das bedeutet: Obwohl sie nur einen einzigen Beitrag gezahlt hat, erhält sie aufgrund der Zurechnungszeit eine Rente in Höhe von etwa 1400 Euro.

Altersrente

Und wie steht es mit der Altersrente? Jungen Rentenversicherten steht sie als Regelrente ab 67 Jahren zu. Wenn das heutige Rentenrecht dann noch gilt. Das gilt für die Geburtsjahrgänge ab 1964. Die Renteninformation wagt sich auch in diese Sphären. Sie zeigt auf, welche Altersrente dann nach heutigem Rentenrecht erzielt werden könnte. Unterstellt wird, dass bis dahin weiterhin Beiträge in der Höhe weitergezahlt werden, wie in den aktuell vergangenen fünf Jahren.

Hinzu kommen die bis dahin angefallenen Rentenerhöhungen, die naturgemäß nicht vorausgesagt werden können. Für die Geburtsjahrgänge ab 1952 werden aber Voraussagen getroffen. Und zwar durch zwei Varianten: Einmal wird eine jährliche Rentenanpassung um 1 Prozent eingerechnet, danach um 2 Prozent. Nicht berücksichtigt sind die von den Renten zu bezahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die ja noch nicht bekannt sind. Auch ein Kaufkraftverlust kann naturgemäß nicht vorausgesagt werden – dass es einen solchen geben wird, sollten Versicherte bei ihrer Finanzplanung fürs Alter aber im Hinterkopf behalten.

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