LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Eigentümer kann Hütte abreißen
Therese F.: „Vor zwei Monaten habe ich eine Immobilie erworben. Mein Vorbesitzer hatte vor 30 Jahren auf dem Nachbargrundstück ein kleines Gerätehaus erstellt, über das es keine schriftliche Vereinbarung gibt. Ich nutze den Schuppen nun auch. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks möchte, dass ich schriftlich mit ihm vereinbare, dass er jederzeit die Entfernung des Gerätehauses binnen drei Monaten von mir verlangen kann. Wie ist die Rechtslage?“
Aufgrund seines Eigentumsrechts am Grundstück kann der Nachbar das Gartenhaus jederzeit selbst entfernen und Ihnen die Nutzung damit unmöglich machen. Sollten Sie zur momentanen Nutzung das Nachbargrundstück betreten müssen, kann der Nachbar Ihnen dies ohne Weiteres untersagen. Nicht verlangen kann