LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Eigentümer kann Hütte abreißen

von Redaktion

Therese F.: „Vor zwei Monaten habe ich eine Immobilie erworben. Mein Vorbesitzer hatte vor 30 Jahren auf dem Nachbargrundstück ein kleines Gerätehaus erstellt, über das es keine schriftliche Vereinbarung gibt. Ich nutze den Schuppen nun auch. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks möchte, dass ich schriftlich mit ihm vereinbare, dass er jederzeit die Entfernung des Gerätehauses binnen drei Monaten von mir verlangen kann. Wie ist die Rechtslage?“

Aufgrund seines Eigentumsrechts am Grundstück kann der Nachbar das Gartenhaus jederzeit selbst entfernen und Ihnen die Nutzung damit unmöglich machen. Sollten Sie zur momentanen Nutzung das Nachbargrundstück betreten müssen, kann der Nachbar Ihnen dies ohne Weiteres untersagen. Nicht verlangen kann er aber, dass Sie das Gartenhaus entfernen müssen, da es ja von Ihrem Vorgänger aufgestellt wurde und ein Anspruch auf Entfernung auch bereits verjährt wäre. Wenn Sie an einer weiteren Nutzung des Gartenhauses interessiert sind, bietet es sich tatsächlich an, mit dem Nachbarn einen Vertrag abzuschließen. Unter welchen Konditionen der Nachbar bereit ist, Ihnen die Weiternutzung zu genehmigen und ob Sie unter bestimmten Umständen bereit sind, sich im Gegenzug zu verpflichten, das Häuschen zu einem späteren Zeitpunkt zu entfernen, müssen Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen vereinbaren.

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