Es ist längst nicht mehr egal, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Denn es gibt deutliche Unterschiede bei den Leistungen und beim Beitrag. Versicherte können wechseln und ihren Gesundheitsschutz optimieren. Kassenwechsel: „Ein Krankenkassenwechsel ist noch nicht so populär“, weiß Julika Unger, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dabei ist ein Kassenwechsel nicht aufwendiger als ein Wechsel der Kfz-Versicherung.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist eine 18-monatige Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, gilt ein Sonderkündigungsrecht auch ohne die Mindestmitgliedschaftsdauer. Hat man einen Wahltarif abgeschlossen, können jedoch Bindungsfristen zwischen einem und drei Jahren gelten. „Gesundheitszustand und Alter spielen keine Rolle. Jedes Mitglied darf sich bei der Kasse seiner Wahl versichern“, sagt Unger.
Vorgehen
.Frist: Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wer zum Beispiel am 7. Oktober gekündigt hat, kann zum 31. Dezember aus seiner alten Kasse austreten und ist ab 1. Januar bei der neuen versichert.
. Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben oder Fax (Sendebericht aufheben). Manche Kassen bieten ein Musterschreiben auf ihrer Website an. Es reicht aber zu schreiben, dass man zum nächstmöglichen Zeitpunkt seine Mitgliedschaft kündigen möchte, dazu Namen, Adresse, Versichertennummer und Geburtsdatum: fertig.
. Bestätigung: Binnen 14 Tagen bekommt man eine Bestätigung, die der neuen Kasse samt Mitgliedsantrag vorgelegt wird.
. Mitgliedschaft: Von der neuen Kasse bekommt man dann eine Bestätigung, die man dem Arbeitgeber vorlegen muss. Keine Sorge: Gesetzliche Kasse müssen jeden aufnehmen. Es besteht auch nicht die Gefahr, zwischenzeitlich ohne Versicherung dazustehen. Denn bis die Mitgliedschaft in der neuen Kasse greift, bleibt man in der alten versichert.
Zusatzbeitrag
Ein Kassenwechsel kann eine Beitragsreduzierung bewirken. Fast alle Kassen erheben zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen individuellen Zusatzbeitrag, der sich ebenfalls am Bruttoeinkommen bemisst. Im Durchschnitt liegt er bei 0,9 Prozent, einige Kassen liegen deutlich darunter (hkk: 0,39 Prozent), andere deutlich darüber (DAK: 1,5 Prozent). Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro bringt ein Wechsel von der DAK zur hkk eine Beitragsersparnis von rund 200 Euro im Jahr für den Arbeitnehmer.
Zusatzleistungen
Neben dem Beitrag spielen auch die freiwilligen Zusatzleistungen einer Kasse bei einem Wechsel eine Rolle. Sie machen zwar nur etwa fünf Prozent aus – rund 95 Prozent der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben –, können aber im Einzelfall ebenso eine Kostenersparnis bewirken oder eine umfangreichere medizinische Versorgung. „Große Kassen bieten nicht zwingend bessere Zusatzleistungen an, auch bei kleinen Kassen kann man Überraschungen erleben“, sagt Unger. Besonders populär sind Zusatzleistungen im Bereich Zahnbehandlungen, alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen, und es gibt speziell auf Familien zugeschnittene Angebote.
Ein Zuschuss von 40 Euro zu einer Osteopathiebehandlung, ein Zuschuss zur Zahnreinigung von 50 Euro, eine Haushaltshilfe im Krankheitsfall, auch wenn die Kinder schon älter als zwölf Jahre sind, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Schwangere, kostenlose Reiseimpfungen – das sind klassische Zusatzleistungen. Die Palette ist groß, „jeder muss abklopfen, was zu ihm passt“, rät Unger.
Leider ist das Angebot nicht sehr transparent und kaum vergleichbar. Versicherte können sich auf Vergleichsportalen im Internet orientieren. Gut zu wissen: „Die Kassen können Zusatzleistungen je nach Finanzlage jederzeit wieder aus dem Programm streichen“, betont Unger. Teilweise können Versicherte die Leistungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie auch an Bonusprogrammen oder speziellen Wahltarifen teilnehmen. Manche Kassen gewähren die Zusatzleistungen auch im Rahmen eines Gesundheitskontos oder -budgets. Dann steht Versicherten eine bestimmte Summe im Jahr zur Verfügung – etwa zwischen 180 und 250 Euro –, die sie in diverse Zusatzleistungen investieren können.
Service
Auch die Servicequalität einer Kasse spielt eine Rolle. „Wer viele Krankheitskosten zur Erstattung einzureichen hat, weiß, wie wertvoll ein guter Sachbearbeiter ist“, sagt Unger. Gerade wenn man chronisch krank ist, ist eine gute Betreuung essenziell. Auch Serviceangebote wie eine Ärztehotline oder eine Vermittlung von Facharztterminen können hilfreich sein.
Mehr Informationen
Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 50 (1 Minute = 0,62 Euro/sechs Seiten) bis 25. Oktober. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Krankenkassenwechsel“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf