Besserer Schutz vor Handy-Abofallen

von Redaktion

Neue Regeln ab Februar 2020 – Sperren lassen sich bereits jetzt einrichten

Zum Schutz vor Handy-Abofallen und ungewollten oder betrügerischen Abrechnungen von Drittanbietern führt die Bundesnetzagentur neue Regeln für Mobilfunk-Provider ein. Diese müssen spätestens am 1. Februar 2020 das sogenannte Redirect-Verfahren eingeführt haben, wenn sie weiterhin Leistungen von und für Drittanbieter abrechnen wollen, wie die Behörde mitteilt. Redirect funktioniert als technische Lösung folgendermaßen: Geht es um ein Abo oder einen Einzelkauf über die Handyrechnung, wird der Nutzer von der Seite des Drittanbieters weg zu einer Bezahlseite seines Providers geleitet, wo er den Kauf bestätigen muss.

Die Bundesnetzagentur lässt den Providern aber eine Alternative zum Redirect-Verfahren. Sie dürfen stattdessen auch ein sogenanntes Kombinationsmodell anwenden, das verschiedene Schutzmaßnahmen verbindet. Kommt das Kombi-Modell zur Anwendung, soll es in vielen Fällen eine Art Geld-zurück-Garantie bei ungewollten Dritt-anbieter-Abrechnungen geben. Der Provider muss dem Kunden zu Unrecht belastete Beträge zurückerstatten.

Eine Besonderheit stellt der neuen Verfügung zufolge das Abonnieren von Diensten dar, das künftig gar nicht mehr ohne Redirect erfolgen darf. Darüber hinaus gelte eine Ausnahme von den neuen Regeln für vertrauenswürdige Drittanbieter, bei denen sich der Kunde selbst durch ein Log-in identifiziert. Im laufenden Jahr hatten Verbraucherschützer zuletzt vor einer Zunahme von Handy-Abofallen gewarnt.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Dritt-anbieterdiensten haben, können sich unter anderem über ein Onlineformular an die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Wer grundsätzlich keine Leistungen oder Dienste über seine Handyrechnung bezahlen möchte, kann schon jetzt vom seinem Provider jederzeit eine Sperre einrichten lassen, damit Dritte nichts mehr abrechnen können.

Die Drittanbietersperre lässt sich per E-Mail beauftragen, oft aber auch direkt im Online-Kundenbereich oder in den Kunden-Apps der Mobilfunkanbieter aktivieren. Bei vielen Mobilfunkanbietern können Kunden auch genauer eingrenzen, für welche Angebote die Sperre gelten soll. Wer gewünschte Dienste wie beispielsweise das Bezahlen von Parkscheinen per SMS weiter nutzen möchte, sollte nach einer Teilsperrung fragen, rät der vzbv. Kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone oder mobiles Bezahlen per App hat mit den Sperren nichts zu tun.

Wer in eine Abofalle getappt ist, sollte laut vzbv das Abo stoppen und Zahlungen sowohl vom Drittanbieter als auch vom Mobilfunkanbieter zurückfordern.  dpa

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