LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steuer nur aufs Grundstück?

Jakob R.: „Ich möchte meine vermietete Doppelhaushälfte an die jetzigen Mieter veräußern, die seit fünf Jahren dort wohnen. Ich habe die Doppelhaushälfte 2011 fertiggestellt. Der Bauantrag wurde 2010 eingereicht und im selben Jahr genehmigt. Ende 2010 habe ich dann einen Bauherrnvertrag mit einer Hausbaufirma geschlossen. Im Winter 2011 sind dann die ersten Mieter eingezogen. Das Grundstück habe ich und meine anderen drei Geschwister 2002 zu 50 Prozent als vorweggenommene Schenkung von unserer Mutter und zu 50 Prozent aus der Erbmasse des im Jahre 2002 verstorbenen Vaters erhalten. Wir vier Geschwister haben das zu gleichen Teilen erworbene Grundstück dann in vier Teile parzellieren lassen und vier gleichwertige Baugrundstücke geteilt. Wie verhält es sich hier mit der Zehn-Jahres-Frist? Stimmt es, dass nur das Grundstück bei der Bewertung vom Finanzamt herangezogen wird?“

Gemeint ist bei der Frage wohl die als Spekulationsfrist bekannte Zehn-Jahresfrist für sonstige Einkünfte im Einkommensteuerrecht.

Wenn innerhalb von zehn Jahren eine Immobilie nach Anschaffung oder Herstellung veräußert wird, ist der Gewinn einkommensteuerpflichtig. Anschaffung und/oder Herstellun

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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